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Wissenswertes über:

Anwalt Heilbronn: Gesellschafterstreit / Gesellschafterkündigung/ Gesellschafterauseinandersetzung

Wir Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht aus Heilbronn sind Spezialisten zu den Themen Gesellschafterstreit und Gesellschafterkündigung. Wir unterstützen und beraten bei allen Fragestellungen zum Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Ob es sich um die Auflösung von Gesellschaften handelt oder wenn es um Streitigkeiten oder Ausschluss eines Gesellschafters oder Einziehung von Geschäftsanteilen oder Kündigung Ihrer Gesellschafterstellung geht. Wir, als Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht, unterstützen Sie hierbei professionell und erfolgsorientiert.

Gesellschafterkündigung und Gesellschafterstreit im Handels und Gesellschaftsrecht

Ausschluss, Kündigung, Abberufung, Einziehung, Amtsniederlegung und Haftungsfragen sind bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. bei einer Gesellschafterauseinandersetzung an der Tagesordnung und bedürfen tiefgreifende Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht wissen wir genau, wie man mit diesen Situationen umgeht und können Sie hierbei rechts- und zielsicher unterstützen. Konflikte zwischen Gesellschaftern münden oft bei einem Ausschluss bzw. Ausscheiden eines Gesellschafters oder bei der Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers. Für Betroffene kann ein Verlust ihrer Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerstellung existenziell von enormer Bedeutung sein. Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in Heilbronn, betreuen wir auch Ihr Unternehmen oder Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer in sämtlichen Phasen eines Gesellschafterstreits, insbesondere bei einem freiwilligen oder dem erzwungenen Ausscheiden von Gesellschaftern und/oder Geschäftsführer, unabhängig um was für eine Gesellschaftsform es sich handelt.

Wir erstellen Ihnen unsere anwaltliche Expertise bei allen Gesellschafterstreitigkeiten oder Gesellschafterauseinandersetzungen zur Verfügung.

Als Ihr Anwalt und Experte für Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie sowohl als kündigenden Gesellschafter als auch im Falle Ihres zwangsweisen Ausschlusses aus der Gesellschaft, der Einziehung von Geschäftsanteilen oder im Falle der Auflösung/Beendigung Ihrer Gesellschaft oder bei der Übertragung Ihrer Geschäftsanteile an einen Dritten.

Unsere Leistungen zum Thema "Gesellschafterstreit" sind unter anderem folgende:

  1. Vorbereitung der streitigen Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse,
  2. Unterstützende Teilnahme/Vertretung bei Gesellschafterversammlungen,
  3. Verhandlungen mit Mitgesellschaftern,
  4. Betreuung des kündigenden oder des gekündigten Gesellschafters oder der Mitgesellschafter,
  5. Planung der Trennungsstrategien zwischen Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern,
  6. Außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bei allen Arten von Gesellschafterstreitigkeiten,
  7. Gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung und Betreuung bei Beschlussanfechtungen sowie bei Abfindungsansprüchen im Rahmen der Kündigung/Beendigung einer Gesellschafterstellung
  8. Sicherung von Ansprüchen durch eine einstweilige Verfügung und der Beschränkung von Geschäftsführerbefugnissen
  9. Beratung bei einer Kündigung und Abberufung oder Amtsniederlegung eines Geschäftsführers.

Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistung für und bei jeder Gesellschaftsform, wie z.B. KG, GbR, OHG, GmbH, AG oder auch GmbH & Co. KG an.

Geschäftsführer-Abberufung, Kündigung eines Geschäftsführervertrags

Häufig spielt der Geschäftsführer in der Gesellschafterauseinandersetzung eine große Rolle. Entweder ist er selbst Gesellschafter und damit in der Gesellschafterauseinandersetzung unmittelbar beteiligt oder er hat als Fremdgeschäftsführer die Beschlüsse der sich streitenden Gesellschafter umzusetzen. Deshalb werden auch Geschäftsführer neben Gesellschaftern in den Streit der Gesellschafter mit einbezogen und oftmals deren Stellung als ein Organ und ihr Geschäftsführervertrag in den Gesellschafterversammlungen angegriffen. Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Dienstverträgen, kann der Geschäftsführervertrag grundsätzlich nur innerhalb einer ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden. Sofern er eine feste Laufzeit hat, kann der Geschäftsführer zwar dennoch von seiner Organstellung abberufen werden, allerdings läuft der Anstellungsvertrag grundsätzlich unabhängig von der Organstellung weiter, so dass es hier oftmals zu einer widersprüchlichen Situation kommt. Hat der Geschäftsführer eigene Pflichten schuldhaft in grober Weise verletzt, dann kommt grundsätzlich die außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung des Geschäftsführervertrags in Betracht. Wir als Experten und Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht kennen die erforderlichen Voraussetzungen zum Ausschluss eines Gesellschafters, zur ordentlichen Kündigung und außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers, dessen Abberufung sowie zu allen Fragen Ihres Gesellschaftsvertrages oder Ihrer Satzung und beraten Sie hierbei professionell und zielorientiert.

Amtsniederlegung bzw. Kündigung durch den Geschäftsführer

Ein Gesellschafterstreit entsteht oftmals auf Grund der finanziellen Notlage des Gesellschaft oder mündet in einer solchen. Dann wachsen die Haftungsrisiken des Geschäftsführers. Daher kommt es derweilen vor, dass sich Geschäftsführer versuchen, sich durch Amtsniederlegung oder durch eine außerordentliche Kündigung ihrer Haftungsrisiken zu entziehen und zu entledigen. In einem solchen Fall sollten Sie schnell handeln und sich bei einem Anwalt für Gesellschaftsrecht nach Ihren Rechten erkundigen. Wir unterstützen Sie hierbei hochprofessionell.

Fazit

Wenn Sie eine Beratung oder Vertretung in gesellschaftsrechtlichen oder handelsrechtlichen Fragestellungen benötigen, nehmen Sie Kontakt zur unserer Kanzlei auf. Ein Anwalt unseres Teams begleitet Sie dann engagiert und professionell. Sollte ein Gesellschafter seine Kündigung eingereicht haben, sprechen Sie mit einem unserer Anwälte. Auch wenn der kündigende Gesellschafter eine ungerechtfertigte Abfindung von Ihnen verlangt, ist der Rat von unserm Rechtsanwalt wichtig. Der kündigende  Gesellschafter kann Ihr Unternehmen in eine schlechte Lage bringen, so dass Sie schnell handeln sollten, bevor Fakten geschaffen werden. Wir als Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht können Sie und Ihre Gesellschaft unterstützend beraten,  indem wir z.B. den Gesellschaftsvertrag genau durcharbeiten und die Forderungen des kündigenden Gesellschafters im Rahmen des Möglichen so gering wie möglich halten. Nehmen Sie also eine Kündigung eines Gesellschafters oder eines Geschäftsführers nicht so einfach hin und lassen Sie sich ausreichend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten, bevor es zu spät ist. Als Spezialisten für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht unterstützen wir Sie dabei engagiert und zielorientiert. 

Zögern Sie nicht lange, sich an uns zu wenden und vereinbaren Sie gleich eine Erstberatung mit uns, damit wir Sie im Rahmen der Erstberatung bereits über Ihre Rechte informieren können.

Sofern Sie keine Präsenzbesprechung wünschen, beraten wir Sie gerne auch per Telefon, Email, Face-Time oder über Skype