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Wissenswertes über:

Anwalt Gesellschaftsrecht Heilbronn: Ihr Gesellschaftsvertrag

Sie möchten sich über Gesellschaftsrecht im Allgemeinen informieren oder einen Gesellschaftsvertrag abschließen?
Lassen Sie Gesellschaftsverträge durch einen Rechtsanwalt als Spezialisten für Gesellschaftsrecht der Kanzlei Hermann & Partner aus Heilbronn entwerfen. Sie werden eine optimale und zielgerichtete Rechtsberatung erhalten. Lassen Sie sich von einem Anwalt professionell beraten und schließen Sie rechtssichere und optimale Verträge für Ihre Gründung, Umstrukturierung oder Anteilsübertragung / Unternehmensübertragung ab. Die Spezialisten für Gesellschaftsrecht stehen Ihnen auch bei Fragen zur Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen kompetent zur Seite und betreuen Sie in allen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts professionell und erfolgsorientiert.

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, in dem Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft die Grundlagen ihrer Gesellschaft festlegen. Zur Gründung eines Unternehmens ist in den meisten Fällen ein Gesellschaftsvertrag notwendig, z. B. wenn Sie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) gründen möchten. Bei der AG und auch bei Vereinen wird der Gesellschaftsvertrag üblicherweise Satzung genannt. 

Eine besondere Form des Vertrages ist bei Personengesellschaften grundsätzlich nicht vorgesehen. Dieser kann stillschweigend bzw. konkludent ebenfalls zustande kommen. Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann man auch ohne einen Vertrag gründen und bei der OHG zum Handelsregister anmelden. 

Bei Kapitalgesellschaften ist die notarielle Beurkundung (§ 23 Abs. 1 AktG, § 2 Abs. 1 GmbHG) eines Gesellschaftsvertrags vorgesehen. Wird die vorgesehene Form nicht eingehalten, dann ist Ihr Gesellschaftsvertrag nach § 125 BGB nichtig. Ihr Rechtsanwalt in Heilbronn als Spezialist für Gesellschaftsrecht, kennt sämtliche Gründungsvoraussetzungen und unterstützt Sie gerne. Lassen Sie sich vor der Gründing einer Gesellschaft unbedingt von Ihrem Anwalt beraten. Eine rechtssichere Rechtsberatung ist für die Haftungsvermeidung unentbehrlich. Ihr Rechtsanwalt informiert Sie auch darüber, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen der Unternehmergesellschaft (UG), die haftungsbeschränkt ist und der GmbH u.a. bei der Höhe des zu erbringenden Stammkapitals gibt. Die UG bedarf als Mindeststammkapital weniger als 25.000 EUR. Eine UG kann man zwar auch mit nur einem einzigen Euro Stammkapital gründen, dies ist allerdings nicht zu empfehlen. Regelungsinhalt des Gesellschaftsvertrags sind z.B. die Firma, Dauer, Sitz, Geschäftsführung sowie Vertretung, Beschlussfassung, Stimmrecht und Ergebnisverteilung, Auflösungsgründe sowie Nachfolgeregelungen im Todesfall. Auch darf der Gesellschaftsvertrag nicht einen verbotswidrigen Unternehmensgegenstand beinhalten (§§ 134, § 138 BGB). Ihr Rechtsanwalt (RA) berät Sie hierbei gerne. Um keine Risiken einzugehen, sollte der Gesellschaftsvertrag unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt entworfen werden. Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht, Hermann & Partner in Heilbronn kennen die Risiken und Regelungen im Gesellschaftsrecht ganz genau und können Sie hierbei kompetent beraten.

Für Kapitalgesellschaften ist der Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrages gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören vor allem die Gründer, die Anzahl der Geschäftsanteile oder Aktien, das eingezahlte Grundkapital/Stammkapital, die Firma sowie der Sitz, Unternehmensgegenstand. Auch hiermit kennen sich die Rechtsanwälte Hermann & Partner als erfahrene Rechtsanwälte sehr gut aus und können Sie hierbei unterstützen und den Vertrag nach Ihren Wünschen aufsetzen.

Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsvertrag - Geschäftsführervertrag

Jede Gesellschaft braucht Geschäftsführer. Im Geschäftsführervertrag werden die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung und ihr Verhältnis zur Gesellschaft und den Gesellschaftern festgelegt. Die Rechtsanwälte Hermann & Partner als Ihr kompetenter Anwalt in Heilbronn kann Ihnen auch Fragen der Gesellschafterversammlung, Änderungen, Aufgaben der Gesellschafter, der Gesellschafterauseinandersetzung oder der Geschäftsführung beantworten. Scheuen Sie sich also nicht, eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht Hermann & Partner in Heilbronn unterstützen Sie optimal und bedarfsgenau bei der Ausgestaltung (auch aus steuerlicher Sicht) Ihres Gesellschaftsvertrages für Ihr Unternehmen und bei allen anderen Fragen zum Gesellschaftsrecht und Handelsrecht.

Zögern Sie nicht lange, sich an uns zu wenden und vereinbaren Sie gleich eine Erstberatung mit uns, damit wir Sie im Rahmen der Erstberatung bereits über Ihre Rechte informieren können.

Sofern Sie keine Präsenzbesprechung wünschen, beraten wir Sie gerne auch per Telefon, Email, Face-Time, Zoom oder über Skype