Wissenswertes über:
Anwalt Erbrecht Heilbronn: Erbschaftssteuer und Nießbrauch
In kaum einem anderen Rechtsbereich kommt es zu so heftigen Rechtsstreitigkeiten, wie im Erbrecht. Erbschaftssteuer, Nießbrauch, Wohnrecht, Nutzungsrecht, Pflichtteil und andere Bestimmungen ermöglichen zwar eine genaue Gestaltung der Erbschaft, führen aber leicht zur Verwirrung beim Erblasser oder der Erbengemeinschaft. Fachliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt hilft vorzubeugen. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht und Nießbrauchsrecht von Hermann & Partner bietet professionelle Rechtsberatung in allen Fragen zum Thema Erbrecht und Nießbrauch im Raum Heilbronn und Umgebung.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht
Wir als Ihr Anwalt für Erbrecht beraten und betreuen Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich Erbrecht verfügen wir über großes Fachwissen und Erfahrung sowohl in der Planung Ihrer Erbfolge als auch in der Erbschaftsabwicklung und Testamentsvollstreckung. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht hilft nicht nur, die Erbschaftssteuer möglichst gering zu halten, sondern auch rechtliche Streitigkeiten und Probleme bei der Übernahme des Erbes zu vermeiden. Beides sind Bereiche mit hoher Komplexität und großem Konfliktpersonal, die besonders hohe Anforderungen an den Rechtsanwalt stellen. Insbesondere bei Unternehmensnachfolgen geht es um viel Geld und die Zeit drängt. Denn eine zu lange Phase der Unklarheit kann schwerwiegende Folgen für das Geschäft und auch für die Mitarbeiter im Betrieb haben. Aber auch private Erbstreitigkeiten stellen eine große emotionale Belastung für die Familie dar. Verlassen Sie sich daher nicht auf irgendeinen Anwalt, sondern wenden Sie sich an uns Experten, die große Kenntnis und Erfahrungen auf diesem Gebiet haben!
Unsere Anwälte verfügen über viele Jahre Erfahrung sowohl in Erbschaftsangelegenheiten im Privatbereich als auch in Angelegenheiten der Unternehmensnachfolge. Unsere Expertin für Erbrecht ist darüber hinaus zertifizierte Beraterin von Familienunternehmen und mit allen Problemen der Unternehmens- und Privatnachfolge bestens vertraut.
Erbschaft und Nießbrauch - Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie gerne
Zum Beispiel können die Eltern über die Einräumung eines Nießbrauch zu ihren Gunsten ihren Kindern Erbschaftssteuer ersparen, indem sie ihnen ihr Haus oder Grundstück bereits zu Lebzeiten durch Schenkung übertragen. Im Gegenzug überlassen die neuen Eigentümer die Immobilie den alten Eigentümern zum Nießbrauch. Die geänderten Besitzverhältnisse und auch der Nießbrauch werden im Grundbuch eingetragen und ansonsten bleibt alles beim "Alten". Nach dem Tod der Nießbrauchsberechtigten erlischt der Nießbrauch und der Gegenstand der Schenkung ist bereits im Besitz der Erben. Er muss nicht mehr über ein Testament oder die automatische Erbfolge vererbt werden. Dadurch fällt auch keine Erbschaftssteuer für ihn an. Damit das Nießbrauchrecht auch wirklich den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, korrekt im Grundbuch eingetragen ist und alle Rechte und Pflichten des Nießbrauchers klar festgelegt sind, sollten Sie sich bei der Vertragserstellung von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Wir als Ihr Experte auf diesem Gebiet begleiten und beraten Sie in allen Fragen zum Thema Erbrecht, der Erbschaftsteuer und Nießbrauch.
Verwirrung über den Erbschein? Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht klärt Sie auf
Ein Erbschein bestätigt, wer der rechtmäßige Rechtsnachfolger eines Verstorbenen ist. Er wird vor allem zur Vorlage beim Grundbuchamt benötigt, um zu bestätigen wer der neue Berechtigte der Immobilie ist. Auch in einer anderen Sache kann er unter Umständen gefordert werden, so z.B. von der Bank des Erblassers; doch nicht immer besteht ein Rechtsanspruch. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Erbrecht, wenn Sie Zweifel haben. Wir als Ihr Anwalt für Erbrecht helfen Ihnen auch gerne bei der Beantragung des Erbscheins oder bei Fragen zur Testamentsvollstreckung
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer Kanzlei in Heilbronn und lassen Sie sich von unseren Experten kompetent zum Thema Erbrecht, Erbschaftsteuer und Nießbrauch beraten.
Sofern Sie keine Präsenzbesprechung wünschen, beraten wir Sie gerne auch per Telefon, Email, Face-Time oder über Skype