Anwalt Heilbronn - Kanzlei Hermann & Partner
Rechtsanwälte in Heilbronn für Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und gestaltendes Steuerrecht
Hermann & Partner berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, bei Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen sowie im gestaltenden Steuerrecht.
Wir verbinden rechtliche Beratung mit dem Blick auf wirtschaftliche und – soweit relevant – steuerliche Auswirkungen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Persönlich in Heilbronn. Digital bundesweit.
Wobei können wir Ihnen helfen?
Rechtliche Beratung beginnt für unsere Mandanten meist nicht mit der Frage nach einem bestimmten Rechtsgebiet, sondern mit einem konkreten Problem oder Vorhaben.
Wir unterstützen Sie insbesondere, wenn Sie
· einen Vertrag prüfen oder gestalten möchten,
· vertragliche Ansprüche oder Forderungen durchsetzen wollen,
· unberechtigte Forderungen abwehren müssen,
· eine Gesellschaft gründen oder umstrukturieren möchten,
· einen Gesellschaftsvertrag gestalten oder überprüfen lassen möchten,
· einen Gesellschafterstreit lösen müssen,
· Fragen zur Geschäftsführerhaftung oder zu einem Geschäftsführervertrag haben,
· ein Unternehmen kaufen oder verkaufen möchten,
· Gesellschaftsanteile im Rahmen eines Share Deals übertragen möchten,
· einen Unternehmenserwerb als Asset Deal strukturieren möchten,
· Ihre Unternehmensnachfolge rechtlich und steuerlich gestalten möchten,
· eine Stiftung errichten oder eine bestehende Stiftung rechtlich begleiten lassen möchten,
· Handels-, Vertriebs- oder Lieferverträge gestalten oder prüfen lassen möchten,
· eine steuerliche Gestaltung oder Umstrukturierung planen,
· einen Rechtsstreit vermeiden, eine Klage einreichen oder eine Klage abwehren möchten,
· einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Aufhebungsvertrag gestalten oder prüfen lassen möchten oder
· gegen eine Kündigung oder Abmahnung vorgehen möchten.
Unsere Rechtsgebiete:
Vertragsrecht
Verträge gestalten. Risiken vermeiden. Ansprüche durchsetzen.
Ein Vertrag kann wirtschaftlich weitreichende Folgen haben. Unklare Haftungsregelungen, ungünstige Kündigungsfristen oder fehlende Sicherheiten werden häufig erst
sichtbar, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist.
Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmen und Privatpersonen bei der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne
Vertragsklauseln, sondern den Vertrag im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Zielen und den praktischen Risiken der jeweiligen Zusammenarbeit.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Gesellschaftsverträgen, Miet- und
Grundstücksverträgen, Leasingverträgen sowie bei der Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Entsteht aus einem Vertrag ein Konflikt, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Gesellschaftsrecht
Unternehmen gründen, strukturieren und weiterentwickeln.
Gesellschaftsrechtliche Entscheidungen haben häufig langfristige rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer,
Unternehmer und Unternehmen von der Gründung über Umstrukturierungen bis zur Übertragung oder Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.
Zu unserer Beratung im Gesellschaftsrecht gehören insbesondere:
· Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen,
· Wahl und Gestaltung der Rechtsform,
· Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen,
· Gesellschaftervereinbarungen,
· Kapitalmaßnahmen,
· Geschäftsführer- und Organfragen,
· Geschäftsführerhaftung,
· Übertragung und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen,
· Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie
· gesellschaftsrechtliche Fragen der Unternehmensnachfolge.
Gesellschafterstreit
Konflikte zwischen Gesellschaftern frühzeitig erkennen und strategisch lösen.
Ein Gesellschafterstreit kann die Handlungsfähigkeit und im Extremfall den Fortbestand eines Unternehmens gefährden. Wir beraten Gesellschafter und Unternehmen bei
gesellschaftsrechtlichen Konflikten und entwickeln Lösungen, die neben der Rechtslage auch die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Dabei beraten und vertreten wir unter anderem bei Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse, Informations- und Kontrollrechte, Geschäftsführung, Abberufung, Ausscheiden
von Gesellschaftern, Einziehung oder Übertragung von Geschäftsanteilen und Abfindungsfragen.
Soweit eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.
Handels- und Vertriebsrecht
Geschäftsbeziehungen rechtssicher gestalten.
Wir beraten Unternehmen bei rechtlichen Fragen des Handels- und Vertriebsrechts sowie bei der Gestaltung der zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen.
Dazu gehören insbesondere:
· Handels- und Lieferverträge,
· Vertriebsverträge,
· Handelsvertreterverträge,
· Allgemeine Geschäftsbedingungen,
· Lizenz- und Leasingverträge,
· Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern sowie
· Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern.
Ziel unserer Beratung ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Vertragsbeziehungen so zu gestalten, dass sie auch in Konfliktsituationen belastbar
bleiben.
Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Unternehmenstransaktionen rechtlich und steuerlich durchdacht begleiten.
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens gehört regelmäßig zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen eines Unternehmers. Neben dem Kaufpreis können insbesondere
die Transaktionsstruktur, Haftungsfragen, Garantien, steuerliche Auswirkungen und die Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrags entscheidend sein.
Wir begleiten Käufer und Verkäufer insbesondere bei:
· Strukturierung der Transaktion,
· Asset Deal und Share Deal,
· Letter of Intent (LOI),
· Due Diligence,
· Gestaltung und Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags,
· Garantien und Haftungsregelungen,
· Übertragung von Gesellschaftsanteilen,
· steuerlicher Strukturierung der Transaktion sowie
· Signing und Closing.
Rechtliche und steuerliche Fragestellungen betrachten wir dabei nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Zielen der Transaktion.
Unternehmensnachfolge
Unternehmenswerte erhalten. Nachfolge vorausschauend gestalten.
Eine Unternehmensnachfolge verbindet Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Deshalb sollte sie nicht erst dann geplant werden, wenn eine Übertragung
unmittelbar bevorsteht.
Wir begleiten Unternehmer und Familien bei der Entwicklung und Umsetzung einer geeigneten Nachfolgestruktur.
Dabei beraten wir unter anderem zu:
· Übertragung von Gesellschaftsanteilen,
· familieninterner Unternehmensnachfolge,
· Verkauf des Unternehmens,
· Schenkung und vorweggenommener Erbfolge,
· Unternehmertestamenten,
· Nießbrauchsgestaltungen,
· Stiftungsmodellen sowie
· erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen.
Unser Ziel ist eine rechtlich tragfähige und steuerlich durchdachte Nachfolge, die sowohl das Unternehmen als auch die Interessen der beteiligten Personen
berücksichtigt.
Gestaltendes Steuerrecht
Steuerliche Auswirkungen frühzeitig in rechtliche Entscheidungen einbeziehen.
Viele gesellschaftsrechtliche und unternehmerische Entscheidungen können erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Deshalb beziehen wir steuerliche Aspekte dort ein, wo sie
für die rechtliche Gestaltung relevant sind.
Wir beraten insbesondere bei:
· Wahl und Optimierung von Unternehmensstrukturen,
· Unternehmensumwandlungen,
· Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen,
· Übertragung von Gesellschaftsanteilen,
· Unternehmensnachfolgen,
· Vermögensübertragungen,
· Stiftungsstrukturen sowie
· erb- und schenkungsteuerlichen Gestaltungen.
Damit werden rechtliche und steuerliche Entscheidungen nicht unabhängig voneinander getroffen, sondern als Teil einer gemeinsamen Gestaltung betrachtet.
Arbeitsrecht
Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Privatpersonen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Zu unserer Tätigkeit gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Geschäftsführerverträgen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und
Abmahnungen.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
Prozessrecht und Prozessführung
Ansprüche konsequent durchsetzen. Unberechtigte Ansprüche abwehren.
Nicht jeder Konflikt lässt sich außergerichtlich lösen. Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die
Chancen, Risiken, Kosten und wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigt.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei der gerichtlichen Durchsetzung eigener Ansprüche und bei der Abwehr gegen sie gerichteter Forderungen.
Dabei beginnt unsere Arbeit nicht erst mit der Klage. Wir prüfen zunächst die Rechtslage, Beweissituation und wirtschaftlichen Konsequenzen und besprechen mit Ihnen,
welche Vorgehensweise sinnvoll ist.
Stiftungsrecht
Vermögen langfristig strukturieren und erhalten.
Stiftungen können der langfristigen Vermögensbindung, der Unternehmensnachfolge oder der Verwirklichung gemeinnütziger und familiärer Ziele dienen.
Wir beraten bei der Errichtung und Gestaltung von Stiftungen und begleiten bestehende Stiftungsstrukturen in rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich gedacht
Rechtliche Fragestellungen lassen sich im unternehmerischen Bereich häufig nicht sinnvoll isoliert betrachten.
Ein Unternehmenskauf kann gesellschaftsrechtliche und steuerliche Folgen haben. Eine Unternehmensnachfolge berührt regelmäßig Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Ein
Gesellschafterstreit kann erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsführung, Finanzierung und Unternehmenswert haben.
Deshalb betrachten wir nicht nur die juristische Einzelfrage, sondern – soweit für Ihr Mandat relevant – auch deren steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen.
Diese Verbindung bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Beratung.
Warum Hermann & Partner?
Persönliche Betreuung
Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihr Mandat kennen und Sie persönlich begleiten.
Kurze Entscheidungswege
Unsere Kanzleistruktur ermöglicht direkte Kommunikation, schnelle Abstimmungen und pragmatische Entscheidungen.
Erfahrung in Vertragsgestaltung und Streitverfahren
Unsere Erfahrung aus Vertragsgestaltung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen fließt in die Beratung ein. Dadurch berücksichtigen wir bereits bei
der Vertragsgestaltung, welche Regelungen sich später in Konfliktsituationen bewähren müssen.
Rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich gedacht
Wir betrachten nicht nur die juristische Fragestellung, sondern auch die wirtschaftlichen und – soweit relevant – steuerlichen Auswirkungen.
Persönlich in Heilbronn. Digital bundesweit.
Sie können sich in unserer Kanzlei in Heilbronn beraten lassen oder die Zusammenarbeit digital gestalten. Besprechungen sind insbesondere per Videokonferenz und Telefon
möglich.
Damit können wir Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen unabhängig von ihrem Standort beraten.
Rechtsanwälte in Heilbronn – bundesweit für Sie tätig
Der Sitz von Hermann & Partner befindet sich in Heilbronn.
Wir beraten Mandanten aus Heilbronn und der Region ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen aus anderen Teilen Deutschlands. Eine persönliche Besprechung in unserer
Kanzlei ist ebenso möglich wie eine digitale Mandatsbearbeitung.
Entfernung spielt keine Rolle – Kompetenz, Erreichbarkeit und persönliche Betreuung schon.
Häufige Fragen zur Beratung
Was kostet die Beratung?
Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Komplexität Ihres Anliegens. Je nach Mandat erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf
Stundenbasis oder – soweit möglich – zu einem vorab vereinbarten Pauschalhonorar.
Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Bearbeitung beginnt, informieren wir Sie über die Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Entstehen bereits durch meine Anfrage Kosten?
Nein. Für die erste Kontaktaufnahme und die Prüfung, ob wir Ihr Anliegen übernehmen können, entstehen keine Kosten.
Soll eine rechtliche Beratung oder weitergehende Prüfung erfolgen, informieren wir Sie zuvor über die hierfür entstehenden Kosten. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Kann das Mandat vollständig digital geführt werden?
In vielen Angelegenheiten ja. Von der ersten Anfrage und Übermittlung Ihrer Unterlagen über die Mandatserteilung bis zur persönlichen Beratung können zahlreiche Schritte
digital erfolgen.
Besprechungen können insbesondere per Videokonferenz oder Telefon stattfinden.
Berät Hermann & Partner Mandanten bundesweit?
Ja. Hermann & Partner hat seinen Kanzleisitz in Heilbronn und berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen
auch bundesweit. Je nach Angelegenheit kann die Kommunikation vollständig digital erfolgen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Das hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab. Relevant können beispielsweise Verträge, Schriftverkehr, Rechnungen, Bescheide, Gesellschaftsunterlagen, Beschlüsse oder
sonstige Vereinbarungen sein.
Nach Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen für die Prüfung konkret benötigt werden.
Übernehmen Sie auch dringende Angelegenheiten?
Soweit unsere Kapazitäten und die Art der Angelegenheit dies zulassen, prüfen wir auch kurzfristige Mandatsanfragen.
Ihr Anliegen mit Hermann & Partner besprechen
Sie möchten einen Vertrag prüfen, einen Anspruch durchsetzen, einen Gesellschafterstreit lösen, ein Unternehmen kaufen oder verkaufen oder Ihre Unternehmensnachfolge
rechtlich und steuerlich gestalten?
Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.
Persönlich in Heilbronn oder digital bundesweit.