Wissenswertes über:
Anwalt Erbrecht u. Stiftungsrecht Heilbronn: Gründung, Betreuung von Stiftungen
Anwalt für Erbrecht und Stiftungsrecht in Heilbronn: Hermann & Partner sind u.a. spezialisiert auf das Erbrecht, z.B. Testamentsnachfolge, Pflichtteil, Erbfolge, Testamentsvollstreckung, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Gründung und Betreuung von Stiftungen. Jetzt einen Termin vereinbaren!
Das deutsche Erbrecht garantiert den nächsten Verwandten grundsätzlich einen Pflichtteil vom Nachlass. Auch wenn es der Erblasser per Testament anders geregelt hat, stehen Eltern, Ehepartnern und Kindern mindestens 50 % des ihnen gesetzlich zustehenden Erbteils. Wenn sich das Verhältnis zwischen Erblasser und Erben verschlechtert hat, ist dieses Pflichtteilsrecht unerwünscht. Der Wunsch des Erblassers ist es, den Pflichtteil auf ein Minimum und falls möglich auf Null zu minimieren. Wir als Rechtsanwälte für Erbrecht werden häufig gefragt, ob sich dieses durch Gründung einer Stiftung erreichen lässt.
Bedeutung von Stiftungen im Erbrecht
Eine Stiftung kann unabhängig vom Erblasser existieren. Vermögen kann vom Stifter auf die Organisation übertragen werden. Vermögen, welches auf die Stiftung übertragen wurde, ist nicht mehr Teil vom Nachlass. Unkomplizierter als die Errichtung einer Stiftung kann die Gründung eines Familienpools sein, um die Erbfolge zu regeln. Es kann zudem ein Pflichteilsverzicht mit den Erben gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Fragen zu Stiftungen und ihrer Bedeutung im Erbrecht beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei. Wir als Ihr Anwalt für Erbrecht sind kompetenter Ansprechpartner für Beratung und Vertretung rund um das Thema Erbschaft, Schenkung und Unternehmensnachfolge. Durch die Beratung von unseren Experten für Erbrecht können die Möglichkeiten der Reduzierung der Erbschaftssteuer und der Pflichtteilshöhe rechtssicher überprüft werden.
Bevor Sie ein Testament aufsetzen, sollten Sie sich zwingend von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Wir als Experten für Erbrecht mit langjähriger Praxiserfahrung stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie hierbei engagiert und kompetent. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen auch Ihre Fragen zum Erbvertrag oder einer Vermächtnisanordnung. Unsere Anwältin für Stiftungsrecht berät Sie zudem, welche Art von Stiftungen für Ihre wohltätigen Zwecke optimal geeignet ist und ob diese als gemeinnützig anerkannt werden könnte. Unsere steuerliche Kompetenz auch im Bereich der Erbschaftsteuer ist durch den Nachweis der Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht belegt.
Durch Ihr Testament beeinflussen Sie die gesetzliche Erbfolge
Durch ein Testament beeinflussen Sie Ihre Erbfolge und können hierdurch langjährige und kostenintensive Erbschaftsprozesse Ihrer Nachfahren vermeiden. Wir als Spezialisten auf dem Rechtsgebiet Erbrecht und Stiftungsrecht, raten Ihnen, vor Abfassung eines Testamentes oder einer Vermächtnisanordnung die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Durch eine vorausschauende und rechtssichere Planung und Umsetzung Ihrer Erbfolge sichern sie den Familienfrieden und tragen dem meist schwer erarbeiteten Nachlassvermögen ausreichend Rechnung. Wir als erfahrene Experten für Erbrecht informieren Sie selbstverständlich auch bei allen Fragen aus dem Rechtsgebiet Stiftungsrecht. Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, begleiten wir Sie bei der Errichtung Ihrer Stiftung aber auch im Falle einer Zustiftung. Falls Sie keine Erben haben, sind Stiftungen perfekt geeignet, um Ihr Vermögen der Allgemeinheit zukommen zu lassen und damit dauerhaft zu sichern.
Vereinbaren Sie heute noch einen Termin mit unserer Kanzlei in Heilbronn und lassen Sie sich von unseren Experten kompetent zum Thema Stiftungen und Erbrecht beraten.
Sofern Sie keine Präsenzbesprechung wünschen, beraten wir Sie gerne auch per Telefon, Email, Face-Time oder über Skype