Wissenswertes über:
Anwalt Heilbronn: Arbeitsvertrag / Geschäftsführervertrag / Vorstandsvertrag
Geschäftsführer / Vorstand - Eine haftungsrelevante und verantwortungsvolle Aufgabe muss rechtssicher geregelt sein
Für die Mitarbeiter eines Unternehmens hat er eine Arbeitgeberrolle. Rechtlich betrachtet ist er allerdings ebenso Angestellter des Unternehmens mit Arbeitsvertrag, wenn auch mit zahlreichen Besonderheiten. Ein Geschäftsführer oder Vorstand kann nicht mit den Kündigungsprivilegien eines Angestellten rechnen. Die Position ist also mit keinem Schutz vor Kündigungen versehen. Rechtliche Auseinandersetzungen landen deshalb grundsätzlich auch nicht beim Arbeitsgericht. Steuerlich wird der Fremd-Geschäftsführer oder Vorstand allerdings wie ein Angestellter behandelt, das heißt, er ist sozialversicherungspflichtig.
In seiner Position leitet er das Unternehmen und vertritt es nach Außen, gleichzeitig ist der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern des Unternehmens zur Rechenschaft verpflichtet und hat die strategischen Unternehmensziele umzusetzen. In der Praxis können zahlreiche haftungsrelevante Handlungen/Unterlassungen begangen werden. Daher sollte der Dienstvertrag von einem Rechtsanwalt mit großer Erfahrung it Geschäftsführerverträgen oder Vorstandsverträgen abgefasst werden.
Die Besonderheit dieses Dienstverhältnisses wird durch zwei Konstellationen abgebildet. Zum einen ist der Geschäftsführer bzw. Vorstand das vertretungsberechtigte Organ der Gesellschaft, zum anderen steht er mit dem Unternehmens in einem Dienstverhältnis. Grundsätzlich sind beide rechtlich unabhängig voneinander zu beurteilen.
In der Praxis kommt es des öfteren vor, dass ein geschäftsführender Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag und einen Geschäftsführervertrag mit dem gleichen Unternehmen verfügt. Wird ein Angestellter eines Unternehmens später zum Geschäftsführer bestellt, so bedeutet dies nicht gleichzeitig die Beendigung des bestehenden Angestelltenverhältnisses, vielmehr ruht der Arbeitsvertrag, sofern nichts besonderes vereinbart wurde.
Der Geschäftsführervertrag und seine Besonderheiten
Ein Geschäftsführervertrag wird immer zwischen der Gesellschaft und dem designierten Manager dem geschlossen. Dies gilt auch, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer ein und dieselbe Person sind. Neben branchenspezifischen Regelungen sollte der Vertrag ausführlich die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers benennen, seine Haftung regeln und die Vereinbarungen über die Vergütung enthalten. Idealerweise wird ein Geschäftsführervertrag durch einen sachkundigen Rechtsanwalt ausgearbeitet. Je detaillierter ein Geschäftsführervertrag ausgehandelt wird, umso eher lassen sich rechtliche Streitigkeiten vermeiden bzw. beilegen. Als spezialisierte Anwälte in Heilbronn, können wir Sie hierbei rechtssicher beraten und unterstützen.
Der Geschäftsführervertrag sollte Regelungen zu allen Bestandteilen der Vergütung enthalten. Das beinhaltet das Grundgehalt, Regelungen für variable Bestandteile, Anforderungen für zusätzliche Gratifikationen und geldwerte Vorteile, wie ein Firmenfahrzeug oder eine Dienstwohnung. Ferner sollte auch die betriebliche Altersvorsorge und eine Managerhaftungsversicherung (D&O-Versicherung) mit beinhaltet sein.
Anforderungen an die Tätigkeit
Von besonderer Bedeutung sind die Erwartungen an den neuen Leiter des Unternehmens hinsichtlich der Umsetzung einer Unternehmensstrategie. Vor allem wenn der Geschäftsführer keine Alleinvertretungsmacht hat, sondern die Tätigkeit ressortgebunden ist, kann eine solche Regelung späteren Streitigkeiten vorbeugen.
Wettbewerbsverbot
Eine wichtige Besonderheit von Geschäftsführerverträgen ist das sogenannte Wettbewerbsverbot. Dabei wird vor allem die Situation nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Diese Klausel bedarf einer rechtssicheren Formulierung die von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht formuliert werden.
Kündigung
Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Organstellung liegen, vor allem, wenn es sich um eine vorzeitige Beendigung handelt. Weil Geschäftsführer keinen Arbeitsvertrag mit Kündigungsschutz genießen, werden die Verträge meist mit einer festen Vertragslaufzeit ausgestattet, eventuell analog zum Arbeitsrecht. Die ordentliche Kündigung ist daher meist ausgeschlossen. Noch wichtiger ist aber die Regelung für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags. Wir als spezialisierte Anwälte können auch hierfür eine Regelung für eine Abfindung treffen. Näheres regelt dann ein Aufhebungsvertrag. Die Beratung sollte durch einen Anwalt mit Kenntnissen zur Abberufung und Kündigung des Geschäftsführungsvertrages erfolgen. Wir beraten und betreuen in Heilbronn bereits seit langer Zeit Geschäftsführer und Vorstände und können dabei auf eine umfassende Erfahrung zurückgreifen.
Verletzt der geschäftsführende Mitarbeiter seine Pflichten und es kommt zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung, so hat er dennoch das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis sollte ebenfalls von einer Kanzlei mit Expertise in Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers verfasst werden.
Gesellschaftsrecht
Die Regelungen für einen Geschäftsführervertrag erfordern tiefgreifende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Deshalb sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Rate gezogen werden. Ein Anwalt der über die Besonderheiten im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen hat, kann den Geschäftsführervertrag für beide Seiten rechtssicher gestalten.
Zögern Sie nicht lange, sich an uns zu wenden und vereinbaren Sie gleich eine Erstberatung mit uns, damit wir Sie im Rahmen der Erstberatung bereits über Ihre Rechte informieren können.
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