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Wissenswertes über:

Anwalt Heilbronn: Unternehmensübertragung / Anteilsübertragung

Unternehmensübertragung durch Geschäftsanteilsübertragung | Kanzlei Hermann & Partner

Sie planen eine Unternehmensübertragung oder Geschäftsanteilsübertragung und suchen einen kompetenten Rechtsanwalt mit Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Steuerrecht sowie Unternehmensübertragung und Unternehmensnachfolge? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hermann & Partner aus Heilbronn sind die besten Rechtsanwälte und Spezialisten für Ihr Anliegen. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie engagiert und kompetent zu allen Fragestellungen zum Thema Anteilsübertragung oder Unternehmensübertragung und zwar für alle Gesellschaftsformen.

Erfahren Sie mehr über die sichere und erfolgreiche Unternehmensübertragung durch eine Geschäftsanteilsübertragung. Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung.

Was versteht man unter einer Geschäftsanteilsübertragung?

Eine Geschäftsanteilsübertragung bezeichnet die Übertragung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters an einen oder mehrere Käufer. Dabei kann es sich um den Verkauf von Geschäftsanteilen an Dritte oder die Übertragung innerhalb der Gesellschaft handeln.

Die Vorteile einer Geschäftsanteilsübertragung

Eine Geschäftsanteilsübertragung hat den Vorteil, dass das Unternehmen als Ganzes erhalten bleibt. Es müssen keine neuen Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern geschlossen werden. Auch eine erneute Eintragung im Handelsregister entfällt.

Die Risiken einer Geschäftsanteilsübertragung

Eine Geschäftsanteilsübertragung birgt jedoch auch Risiken. So können beispielsweise die Erben des Verkäufers in die Übertragung einbezogen werden, wenn dieser verstirbt. Auch können versteckte Schulden und unentdeckte Risiken des Unternehmens zu unvorhergesehenen Kosten führen.

Wie funktioniert eine Geschäftsanteilsübertragung?

Eine Geschäftsanteilsübertragung erfordert eine umfassende Beratung und Planung durch erfahrene Anwälte und Steuerberater. Zunächst wird der Kaufvertrag ausgehandelt und notariell beglaubigt. Anschließend muss die Übertragung beim Handelsregister angemeldet werden. Dabei ist eine sorgfältige Prüfung der Gesellschaftsverträge und eventueller Verträge mit Dritten notwendig.

Unsere Unterstützung bei der Geschäftsanteilsübertragung

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Geschäftsanteilsübertragungen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung einer erfolgreichen Übertragung. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte und stellen sicher, dass Ihre Interessen umfassend geschützt werden.

Fragen zur Geschäftsanteilsübertragung oder Unternehmensnachfolge in Heilbronn und Umgebung?

Wenn sich ein Gesellschafter zur Ruhe setzen und sich aus dem Unternehmen zurückziehen möchte, stellen sich zahlreiche hochbrisante Fragen. Dies beginnt meist bereits mit dem angemessenen Kaufpreis für das Unternehmen oder die Geschäftsanteile. Es umfasst aber häufig auch Fragen, die das Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht betreffen. Oft ergeben sich bei der Unternehmensübertragung Fragen in den Bereichen Übertragungsart, Sicherung des Kaufpreises, Gewährleistung oder Steuer. Dann ist ein Anwalt für Unternehmensnachfolge und Unternehmenskauf mit einschlägiger Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht (im Rahmen der Übertragung von Mitarbeitern) und Steuerrecht gefragt.

Hermann & Partner ist Ihr Spezialist aus Heilbronn

Die Rechtsanwaltskanzlei Hermann & Partner aus Heilbronn verfügt über hohe Kompetenz bei allen Fragen und Problemstellungen, die im Rahmen einer Anteilsübertragung oder Unternehmensübertragung auftreten können. Dank unserer jahrelangen Erfahrung mit Übertragungen von Unternehmen und Unternehmensnachfolgen aller Arten und in jeder Rechtsform sowie unserer ständigen Fortbildung in diesen Bereichen können wir Sie zu jedem Thema im Bereich des Unternehmensrechts und der Anteilsübertragung rasch, kompetent und rechtssicher beraten.

Beratung bei der Unternehmensnachfolge und Anteilsübertragung in allen Unternehmensformen

Möchten Sie Anteile an einer Gesellschaft übertragen oder geht es um die Übertragung von einzelnen Vermögensgegenständen Ihres Unternehmens (sog. "Assetdeal")? Jede Übertragungsart und jede Rechtsform einer Gesellschaft hat ihre Eigenheiten und bedarf unterschiedlicher rechtlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen. Das kann schon einmal zu Verwirrung führen, wenn man sich selten mit der Materie beschäftigt. Unabhängig ob GmbH, GbR, OHG, KG, AG, UG, GmbH & Co. KG, KG aA oder eG, unsere umfassend ausgebildeten und erfahrenen Rechtsanwälte sind mit allen Unternehmensformen und ihren Eigenheiten bestens vertraut. Wir geben Ihnen kompetente Auskunft, welche Eigenheiten und rechtliche Voraussetzungen Sie bei Ihrer Übertragung besonders berücksichtigen sollten und was dabei zu beachten ist. Mit uns sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zum Thema Unternehmensübertragung oder Geschäftsanteilsübertragung

Wirklich gute Beratung erfordert ein umfassendes persönliches Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns am besten jetzt gleich unverbindlich, um einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns per Telefon unter der Nummer +49 (0) 7131-649 76 35, unter der E-Mail Adresse info@hermann-partner.com, der Fax Nr. +49 (0) 7131-649 76 33 oder ganz einfach über das Kontaktformular auf unserer Website.

Sofern Sie keine Präsenzbesprechung wünschen, beraten wir Sie gerne auch per Telefon, Email, Face-Time oder über Skype