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Wissenswertes über:

Güterstandswechsel & Güterstandsschaukel - Hermann & Partner

Was ist ein Güterstandswechsel?

Ein Güterstandswechsel bezeichnet die Änderung des ehelichen Güterstands. In Deutschland gibt es drei verschiedene Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Durch einen Güterstandswechsel kann der Ehegatte den bisherigen Güterstand ändern und auf einen anderen Güterstand wechseln.

Gründe für einen Güterstandswechsel

Ein Güterstandswechsel kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Zum einen kann er zur Steueroptimierung genutzt werden. Zum anderen kann er auch dazu dienen, eine Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung zu vereinfachen. Auch bei einer Erbschaft kann ein Güterstandswechsel von Vorteil sein.

Was ist eine Güterstandsschaukel?

Die Güterstandsschaukel ist ein Begriff aus dem Familienrecht und beschreibt einen Wechsel zwischen verschiedenen Güterständen innerhalb einer Ehe. Dabei wird in der Regel ein Wechsel von der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft vorgenommen und im Anschluss wieder zurück zur Gütertrennung. Durch diesen Wechsel können Steuervorteile genutzt werden.

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Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Heilbronn - Hermann & Partner

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