Schließen

Wissenswertes über:

Privatnachfolge Anwalt: Unternehmensnachfolge für Privatpersonen

Unternehmensnachfolge und Privatnachfolge

Individuelle Lösungen für eine reibungslose Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung ist ein entscheidender Faktor für den Erhalt und die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens sowie die Vermögensübertragung im privaten Bereich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ausarbeitung von individuellen Nachfolgekonzepten, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Dabei berücksichtigen wir auch steuerrechtliche Aspekte und setzen unser Know-how ein, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen und bieten eine umfassende Beratung von der Vorbereitung bis zur Umsetzung des Unternehmenskaufs oder -verkaufs. Dabei achten wir darauf, rechtliche Risiken zu minimieren und die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Anteilsübertragung und Anteilsveräußerung

Wir beraten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und bei der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen. Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht ein und sorgen für eine rechtssichere und reibungslose Umsetzung.

Due Diligence-Prüfung

Im Rahmen der Nachfolgeplanung führen wir auch eine sorgfältige Due Diligence-Prüfung durch, um alle rechtlichen und steuerlichen Risiken im Vorfeld aufzudecken und zu minimieren. Dabei überprüfen wir unter anderem Verträge, Geschäftszahlen und Compliance-Aspekte und stellen sicher, dass unsere Mandanten optimal vorbereitet sind.

Steuergestaltung und Nachfolgeplanung

Wir bieten eine umfassende steuerliche Beratung im Rahmen der Nachfolgeplanung und setzen unsere Expertise ein, um individuelle Steuergestaltungen zu erarbeiten. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte im Hinblick auf die Unternehmensübertragung sowie die private Vermögensübertragung.

Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen. Dabei setzen wir auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ein und berücksichtigen individuelle Wünsche und Bedürfnisse.

Nießbrauch

Wir beraten bei der Gestaltung von Schenkungen oder vorweggenommenen Erbfolgen unter Einbeziehung von Nießbrauchsrechten. Dabei setzen wir auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ein und sorgen für eine reibungslose Umsetzung.

Testamentsvollstreckung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Testamentsvollstreckung und der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um ihre Wünsche und Interessen auch im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit umsetzen zu können.

Hermann & Partner freut sich auf Ihre Kontaktanfrage

Wir von Hermann & Partner stehen Ihnen bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrechts sowie des Erbrechts zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und gemeinsame Entwicklung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.