Schließen

Wissenswertes über:

Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter und Handelsmakler - Hermann & Partner

Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter und Handelsmakler

Der Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter und Handelsmakler ist ein wichtiger Bestandteil des Handelsrechts. Er dient dazu, die Entschädigung des Handelsvertreters oder Handelsmaklers für die von ihm geleistete Arbeit zu regeln, insbesondere im Falle der Beendigung des Handelsvertreter- oder Handelsmaklervertrags.

Rechtsgrundlagen des Ausgleichsanspruchs

Der Ausgleichsanspruch ergibt sich aus den §§ 89b bis 89f HGB für Handelsvertreter und den §§ 87a bis 87c HGB für Handelsmakler. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Zusammenarbeit, dem Umsatz oder der Kündigung.

Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch

Um einen Ausgleichsanspruch geltend machen zu können, muss der Handelsvertreter oder Handelsmakler zunächst einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg des Unternehmens geleistet haben. Des Weiteren muss der Vertrag beendet worden sein, entweder durch Kündigung oder aus anderen Gründen wie Insolvenz oder Tod des Handelsvertreters oder Handelsmaklers.

Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs kann aufgrund der zahlreichen Faktoren komplex sein. Grundsätzlich ist der Anspruch jedoch auf eine angemessene Entschädigung begrenzt, die sich an den Umständen des Einzelfalls orientiert.

Unterstützung bei der Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs

Wir von Hermann & Partner haben langjährige Erfahrung im Handelsrecht und können Sie umfassend bei der Durchsetzung Ihres Ausgleichsanspruchs unterstützen. Wir beraten Sie nicht nur bei der Berechnung des Anspruchs, sondern setzen uns auch für Ihre Interessen ein, insbesondere bei Verhandlungen mit dem Unternehmen oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Fazit

Der Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter und Handelsmakler ist ein wichtiger Bestandteil des Handelsrechts und stellt sicher, dass die Arbeit des Handelsvertreters oder Handelsmaklers angemessen entlohnt wird. Bei der Durchsetzung des Anspruchs kann es jedoch zu komplexen rechtlichen Fragen kommen. Wir von Hermann & Partner stehen Ihnen bei der Lösung dieser Fragen gerne zur Seite.